Das schlaue Wärmepumpen-System mit Energy Management
Wärmepumpe, PV-Anlage, Stromspeicher
Intelligenz, die begeistert
Jede Wärmepumpe kann heizen. Unsere Testsieger-Wärmepumpe macht das intelligent. Weil sie mit PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox vernetzt ist. Ein schlaues System. Eine Sprache. Verlässlich und zukunftssicher lässt es sich modular erweitern. Zudem ist es update- und förderungsfähig. Das heißt: Ihre Modernisierung bezuschusst der Staat mit bis zu 70%*.
Die Gleichung für maximale Effizienz
VITOCAL Wärmepumpe
Die Wärmepumpe, die zum Heizen kostenfreie Energie direkt aus der Umwelt nutzt. Als schlaue Wärmepumpe tauscht sie sich mit den anderen Geräten aus. Das macht Vitocal so einzigartig und effizient. Für Modernisierung und Neubau. Leistungsklassen von bis 18,5 kW. Grünes Kältemittel Propan R290
VITOVOLT Photovoltaik-Module
Die Photovoltaik-Anlage für ihr Dach, die Sonnenenergie in grünen Strom umwandelt. So bekommen Sie eigenproduzierte Energie für Ihr Zuhause. Zum speichern. Zum Verbrauchen. Für mehr Unabhängigkeit. Perfekt abgestimmt auf die Bedingungen auf Ihrem Dach und Ihren Strombedarf.
VITOCHARGE Stromspeicher
Der Stromspeicher, der Ihren selbstproduzierten Strom aus der PV-Anlage speichert. Damit Sie ihn nutzen können, wenn Sie ihn wirklich brauchen. Das ist nicht nur höchst effizient, sondern spart auch eine Menge Geld. In verschiedenen Speichergrößen erhältlich und modular erweiterbar.
Auf die Plätze, fertig, schlau:
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*Für selbstnutzende Eigentümer ist für den Heizungstausch ein Investitionszuschuss von bis zu 21.000 € möglich. Das gilt, wenn die Betroffenen Grundförderung und mehrere Boni kombinieren und dadurch den maximal möglichen Fördersatz von 70 % erreichen, und wenn die maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 € erreicht werden. Im Falle des Einbaus einer emissionsarmen Biomasseheizung kann noch ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € hinzukommen.
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.