Intelligenz, die begeistert
Jede Wärmepumpe kann heizen. Unsere Wärmepumpe macht das intelligent. Weil sie mit PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox vernetzt ist. Ein schlaues System, das eine Sprache spricht und mit jeder vernetzten Komponente effizienter wird.
Zukunftssicher
Unser System ist updatefähig und passt sich an zukünftige Technologien an.
Modular erweiterbar
Schlaue Komponenten wie PV-Anlage oder Wallbox können jederzeit hinzugefügt werden. Mit jeder Ergänzung wird das System noch effizienter.
Komfortable Bedienung
Nur bei Viessmann: Sie steuern das gesamte System intuitiv über eine einzige App und haben so Ihre Energiekosten immer im Blick.
Förderfähig
Bezuschusste Modernisierung mit bis zu 70%* vom Staat.
Alles, was Sie über Heizungsmodernisierung wissen möchten, aus erster Hand
Kostenlos, kompakt & live vor Ort.
Das sagen unsere Kund:innen
Karl Geiger
Skispringer & Kunde
Bei der Modernisierung meines Hauses setze ich auf maximale Leistung & Effizienz: mit dem Wärmepumpen-System von Viessmann.
Ehepaar Schneider
Classroom Vor Ort Teilnehmer
Der Classroom vor Ort hat uns überzeugt, dass die Wärmepumpe von Viessmann die perfekte Lösung für uns ist.
Familie Hartmann
Kunden
Zuverlässig, unkompliziert, effizient – mit dem Wärmepumpen-System von Viessmann macht Heizen einfach Spaß.
Holger F.
Classroom Vor Ort Teilnehmer
Die Veranstaltung war sehr aufschlussreich – alle Fragen zu Wärmepumpen wurden verständlich und praxisnah beantwortet.
Johannes Rydzek
Nordischer Kombinierer & Kunde
Mit Viessmann haben wir unser Zuhause in ein smartes Energiezentrum verwandelt.
Auf die Plätze, fertig, schlau:
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*Im Aktionszeitraum vom 01.04. bis 30.09.2026 profitieren Sie beim Kauf oder der Miete inklusive Lieferung ausgewählter Viessmann Systemprodukte von attraktiven Prämien. Voraussetzung ist, dass Einbau und Aufschaltung bis spätestens 15.11.2026 erfolgen. Der entsprechende Gutschein kann bis zu sechs Wochen nach Rechnungsdatum (Rechnung vom Heizungsbauer an sie) eingelöst werden. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Umfang der bestellten Heizungsanlage und den gewählten Systemkomponenten.
Prämiert wird der Kauf oder die Miete eines Stromspeichers und/oder eines Wärmepumpen-Systems in Kombination mit mindestens einem weiteren Systemprodukt. Für einen Viessmann Stromspeicher erhalten Sie eine Prämie von 250 €. Entscheiden Sie sich für ein Wärmepumpen-System, bestehend aus einer Wärmepumpe und mindestens einem weiteren Systemprodukt wie Stromspeicher, PV-Anlage oder Wallbox, sichern Sie sich eine Prämie von mindestens 500 €.
Für jede zusätzliche Systemkomponente – unabhängig davon, ob es sich um eine PV-Anlage oder eine Wallbox handelt – erhalten Sie weitere 250 €. Das bedeutet: Wenn Sie sich für ein intelligentes Gesamtsystem aus Wärmepumpe, Stromspeicher (inklusive Batteriemodul), PV-Anlage und Wallbox entscheiden, profitieren Sie von der maximalen Prämie in Höhe von 1.000 €.
Bitte beachten Sie, dass die Prämie für die Wärmepumpe ausschließlich in Kombination mit mindestens einem weiteren Systemprodukt gewährt wird. So lohnt sich der Umstieg auf ein zukunftssicheres, vernetztes Energiesystem gleich mehrfach.
**Für selbstnutzende Eigentümer ist für den Heizungstausch ein Investitionszuschuss von bis zu 21.000 € möglich. Das gilt, wenn die Betroffenen Grundförderung und mehrere Boni kombinieren und dadurch den maximal möglichen Fördersatz von 70 % erreichen, und wenn die maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 € erreicht werden. Im Falle des Einbaus einer emissionsarmen Biomasseheizung kann noch ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € hinzukommen.
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.




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